DER A-SCHEIN.

=

Mindestalter

Ausbildungsbeginn mit 15 1⁄2 Jahren
Führerschein ab dem 16. Geburtstag

=

Lenkerberechtigung für

Motorräder mit oder ohne Beiwagen;
max. 125 ccm, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
sowie dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS)

=

Ausbildung

Einmalig 6 Stunden Theorie „A“ (Wochenendeseminar) 
Grundwissenmodul: entweder Kurz- oder Abendkurs 
Fahrausbildung in 14 Lektionen

=

Prüfung

Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung

=

Keine Probezeit

Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer „Am“) besessen, beträgt die Probezeit 2 Jahre, bei „A1“ allerdings mind. bis zum 20. Geburtstag

=

Mehrphasenausbildung für „A1“

Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahren- wahrnehmung nach 2-12 Monaten. Mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (2-14 Monate)

=

Umstieg von „A1“ auf „A2“

frühestens nach 2 Jahren
Mehrphasenausbildung absolviert
Praxisprüfung oder 7 Stunden Fahrtraining (ohne Prüfung)

=

Umstieg von „A1“ auf „A“

Nach vier Jahren Besitz von A1 und ab- solvierter Mehrphasenausbildung mit einer Fahrprüfung auf einem A-Motorrad und einem 7 Stunden Fahrtraining, Mindestalter beträgt außerdem 24 Jahre

=

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 17 1⁄2 Jahren
Führerschein ab dem 18. Geburtstag

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Lenkerberechtigung für

Motorräder mit oder ohne Beiwagen – max. 35 kW (48 PS)
und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht
Ungedrosselte Version max. doppelte Leistung

=

Ausbildung

Einmalig 6 Stunden Theorie „A“ (Wochenendeseminar) 
Grundwissenmodul: entweder Kurz- oder Abendkurs – entfällt wenn du bereits B – Schein besitzt!
Fahrausbildung in 14 Lektionen

=

Prüfung

Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung

=

Keine Probezeit

Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer „Am“) besessen, beträgt die Probezeit 2 Jahre

=

Mehrphasenausbildung für „A2“

Nur bei der ersten Erteilung der Klasse „A2“: Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmung nach 2-12 Monaten. Mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (2-14 Monate)

=

Umstieg von „A2“ auf „A“

 frühestens nach 2 Jahren
Mehrphasenausbildung absolviert
Praxisprüfung oder 7 Stunden

=

Mindestalter

Ausbildungsbeginn ab 23 1⁄2 Jahren
Direkteinstieg ohne Vorbesitz von „A2“
ab dem 24. Geburtstag

=

Lenkerberechtigung für

Alle Motorräder mit oder ohne Beiwagen
und dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS)

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Ausbildung

Einmalig 6 Stunden Theorie „A“ (Wochenendeseminar)
Fahrausbildung in 14 Lektionen
(ab 39. Geburtstag 16 Fahrlektionen)

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Prüfung

Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung

=

Keine Probezeit

Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer „Am“) besessen, beträgt die Probezeit 2 Jahre

=

Mehrphasenausbildung für „A“

Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen „A1“, „A2“, oder „A“: Fahrsicherheitstraining mit verkehrs- psychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmung nach 2-12 Monaten. Mind. 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (2-14 Monate)

=

Mindestalter

Abgelaufene Probezeit und 5 Jahre ununterbrochener
Besitz der Klasse „B“

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Lenkerberechtigung für

Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht

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Ausbildung

Keine Theorieausbildung
Fahrausbildung in 6 Lektionen

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Prüfung

Keine Theorieprüfung
Keine Fahrprüfung

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Keine Probezeit

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Mehrphasenausbildung für „A“

Nach zwei Jahren Besitz des „Code 111“ werden 6 Fahrlektionen beim Erwerb von „A1“ angerechnet
Beim Erwerb der Klassen „A2“ oder „A“ darf die Ausbildung „Code 111“ nicht angerechnet werden

Die nächsten Kurse

Die Kurse finden jeweils am Samstag von 8h bis 13.10h statt.
Dein Kurs findet jedenfalls statt (Präsenz/Online), unabhängig von der jeweiligen Corona – Situation!
– Ein Termin und Du bist fit für die Computerprüfung.